Die kleine Rechtsabteilung

Freiberufler und mittelständische Unternehmen nutzen den Service unserer „kleinen Rechtsabteilung“. 

Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Beratung Konflikte vermeidet und Ihr Unternehmen vor wirtschaftlichem Schaden schützt. Ihre Aktivitäten sollten daher anwaltlich begleitet werden. Oft sieht sich der Unternehmer wegen der vermeintlich hohen Kosten aber an der Einholung anwaltlichen Rats gehindert. 

Als „kleine Rechtsabteilung“ bezeichnen wir einen Beratungsvertrag, auf dessen Grundlage wir täglich zur Beantwortung Ihrer im Alltag auftretenden rechtlichen Fragen zur Verfügung stehen. Diese „Rechtsberatung auf Zuruf“ hilft Ihnen dabei, im entscheidenden Moment richtig zu handeln, Verträge sicher zu gestalten und Ihre Position zu verbessern.

Detaillierte Kenntnisse Ihrer Abläufe versetzen uns im Konfliktfall in die Lage, den Sachverhalt zu Ihren Gunsten richtig darzustellen. 

Gemeinsam mit Ihnen finden wir gerne die geeignete Form einer Zusammenarbeit.