Entwickeln, Planen und Bauen

Entwickeln, Planen und Bauen

Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Baurecht, wobei Kenntnisse auch des öffentlichen Baurechts eine umfassende Beratung auf diesem Sektor ermöglichen. Neben Bauherren und Unternehmen geben wir Architekten und Ingenieuren Rat. Daher sind wir mit den Verhältnissen im Bausektor vor Ort gut vertraut. 

Ihr Vorhaben betreuen wir damit kompetent vom Zeitpunkt der Vorplanung bis über die Fertigstellung hinaus. So sind wir etwa bei der Aufstellung vorhaben bezogener Bebauungspläne, dem Abschluss städtebaulicher Verträge und in B-Plan- und Baugenehmigungsverfahren tätig. Sie profitieren hier besonders von unserer Erfahrung im Umgang mit behördlichen Entscheidungsträgern. 

Im Rahmen des Vergaberechts nach VOB/A können wir Ihr Unternehmen bei den Vergabekammern und vor den Oberlandesgerichten vertreten. 

Vor Baubeginn helfen wir beim Abschluss der Bau- und Architektenverträge. 

Planer betreuen wir auf den Feldern der Haftung und der Honorarfragen nach HOAI. Angesichts der weiter steigenden Anforderungen der Gerichte an die rechtliche Betreuung des Bauherrn durch den Architekten, ist eine kompetente und schnelle rechtliche Unterstützung des Planers unentbehrlich geworden. 

In der Bauphase sichern wir frühzeitig die Gewährleistung. Dabei steht auch die wirtschaftliche Absicherung bestehender Ansprüche im Vordergrund. Weiter helfen wir im Rahmen des Nachtragsmanagements und leisten auf allen Seiten Beitrag zur Kostentransparenz. 

Im nicht immer vermeidbaren Streitfall führen wir Ihren Werklohn- Honorar- oder Gewährleistungsprozess und vertreten Sie im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens und der sonstigen Beweissicherung. Dabei profitieren Sie von unseren Kenntnissen des regionalen Sachverständigenwesens. Sprechen Sie uns gerne an.