Einen Kernbereich unserer Tätigkeit bildet die Betreuung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Zu unseren Mandanten zählen Krankenhausträger und Versicherungen ebenso wie niedergelassene Ärzte und Therapeuten.
Ärzten stehen wir von dem Moment der geplanten Praxisgründung oder -Übertragung an zur Seite. Neben den gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit sind zunehmend zulassungsrechtliche Fragen von größter Bedeutung. Daher vertreten wir unsere Mandanten im Bereich des Nachbesetzungsverfahrens gegenüber der KV/KZV und den Zulassungausschüssen. Gerne informieren wir sie über die Möglichkeiten des job sharings, Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung.
Die Honorarrückforderung ist zur wirtschaftlichen Gefahr für den niedergelassenen Arzt geworden. Vor dem Prüfungsausschuss vertreten wir im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung. Zudem bieten wir Vorfeldberatung, um die Einleitung entsprechender Verfahren zu verhindern. Genaue Kenntnis des Honorarrechts nach EBM und GOÄ/GOZ sind unentbehrlich.
Krankenhausträger benötigen spezialisierte Beratung in den Bereichen der Investitionsförderung und der Vergütung nach BPflV und KHEntgG. Der Wegfall krankenhausindividueller Basisfallwerte wird in Zukunft den wirtschaftlichen Betrieb eines Krankenhauses gefährden. Eine spezialisierte rechtliche Beratung sichert den Erfolg Ihrer strategischen Maßnahmen.
Durch neue Medien verbreitete Informationen führen zu einem sprunghaften Anstieg der Haftungsfälle. Für Ihren Versicherer führen wir im unvermeidbaren Fall den Haftungsprozess vor den Spezialkammern der Landgerichte. Die Beratung muss aber vor dem Krisenfall ansetzen. Daher informieren wir Sie über die versicherungsrechtlichen Bedingungen ihrer Tätigkeit und zeigen Ihnen, wie durch Qualitätsmanagement Beweisprobleme im Haftungsprozess vermieden werden.